Wer zahlt
Die Kurtaxe (opłata uzdrowiskowa) zahlen Personen, die sich länger als einen Tag zu touristischen, Erholungs-, Gesundheits- oder Schulungszwecken in Swinemünde aufhalten. Sie wird für jeden begonnenen Tag des Aufenthalts berechnet.
Wer sie erhebt
Die Kurtaxe erheben die Unterkünfte: Hotels, Pensionen, Sanatorien, Campingplätze und andere Beherbergungsbetriebe. Sie leiten sie anschließend an die Stadt weiter. Meist wird sie auf die Übernachtungsrechnung aufgeschlagen oder beim Check-in erhoben.
Wie hoch sie ist
Den Satz legt der Stadtrat fest. Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 6,67 Złoty pro Tag. Der Satz kann sich von Jahr zu Jahr ändern, den aktuellen Wert prüfen Sie daher am besten im öffentlichen Informationsbulletin der Stadt (BIP) oder fragen in Ihrer Unterkunft.
Auf der deutschen Seite Usedoms gilt eine eigene Kurabgabe (Kurtaxe), die von den dortigen Seebädern erhoben wird.